Wir gewährleisten Förderung und Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung
Stiftung Lebenshilfe Ahrweiler
Seit 2003 bilden, beraten und betreuen wir Menschen mit Behinderung
Die Lebenshilfe Stiftung Ahrweiler wurde 2003 von der Kreisvereinigung Ahrweiler gegründet. Susanne Müller und Rosemarie Pante bilden den derzeitigen Vorstand der gemeinnützigen Organisation.
Unsere Stiftung möchte behinderten Menschen Hilfe und Unterstützung bieten. Sie steht unter staatlicher Aufsicht, so dass Kontinuität sichergestellt ist.
Die Stiftung der Lebenshilfe Kreis Ahrweiler dient sowohl der Erhaltung der von ihr errichteten Einrichtungen wie auch der Erfüllung von zukünftigen Vorhaben. Ziel und Aufgabe ist es, Vermögen anzusammeln, es zu erhalten, sowie mit den Erträgen aus dem Vermögen den Stifterwillen langfristig zu erfüllen und Vorhaben der Lebenshilfe Kreis Ahrweiler mit zu finanzieren.
Die Stiftung der Lebenshilfe Kreis Ahrweiler hat ein von Stiftern zur Verfügung gestelltes Vermögen und ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen an sie sind frei von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Spenden sind einkommens- und körperschaftssteuerfrei.
So können Sie die Stiftung unterstützen:
- der Stiftung einen Geldbetrag zur Verfügung stellen, dessen Ertrag auf Dauer Menschen mit geistiger Behinderung zu gute kommt
- verfügen, dass der Ertrag für eine bestimmte Aufgabe zur Verfügung gestellt wird
- festlegen, dass der Ertrag Ihrem behinderten Angehörigen oder einer anderen geistig behinderten Person für bestimmte Zwecke zur Verfügung gestellt wird
- der Stiftung eine Spende zukommen lassen, die insgesamt einem bestimmten Zweck zufließen soll
- der Stiftung einen Betrag als besonderen Fonds zukommen lassen, dem sie einen Namen geben und unter dem Sie über den Tod hinaus Gutes bewirken
- durch Ihre Unterstützung einer gemeinnützigen Stiftung Steuern sparen
- in dem Sie einen Teil Ihres Vermögens testamentarisch einer sozialen Einrichtung vermachen, die der Menschlichkeit uneigennützig dient, so wie die Stiftung der Lebenshilfe Kreis Ahrweiler
- sicher sein, dass Ihrem Willen entsprochen wird, weil unsere Stiftung wie jede Stiftung auf Dauer angelegt ist und unter staatlicher Aufsicht steht.
- indem Sie über die Aufnahme der Stiftung der Lebenshilfe Kreis Ahrweiler in Ihren Förderkreis nachdenken, wenn Sie als öffentlich-rechtliches Institut oder als Gemeinde, finanzielle Mittel zugunsten von sozialem Engagement bei privaten Selbsthilfeprojekten ausschütten.
Bei Fragen oder Interesse an weiteren Informationen steht Ihnen die Geschäftsstelle zur Verfügung.