Familienpflege

Eine Alternative: Familienpflege

Das LEBENSHILFEHAUS entwickelt kontinuierlich seine Wohnangebote bedarfsorientiert weiter. Neben der individuellen Passung ist die DEZENTRALISIERUNG eine Leitlinie der Weiterentwicklung um Institutionalisierungseffekte zu vermeiden.

Ein neues Wohngebot in diesem Sinne ist die sogenannte Familienpflege. Analog zum Erziehungsstellen/Pflegekinderwesen wohnt dabei ein Mensch mit geistiger Behinderung privat in einer Familie. Der Klient ist kein biologisches Familienmitglied, sondern wird ein „Pflegekind“ in der Familie aufgenommen.

Es handelt sich dabei um eine reguläre Maßnahme des stationären Wohnens nach § 39 BSHG mit integrativer Absicht. Das LEBENSHILFEHAUS rechnet mit den Maßnahmeträgern ab und gewährt auf der Grundlage eines durch das Land Rheinland-Pfalz standardisierten Vertrages der entsprechenden Familie ein Entgelt. Die fachliche Verantwortung zur Durchführung der Unterbringung liegt beim Lebenshilfehaus, d.h. die MitarbeiterInnen begleiten die Maßnahme durch Aufsicht und Beratung.