Beispiel 3: #TeilhabeStattAusgrenzung

Die Kosten der Unterkunft für Menschen mit einer Behinderung in Wohnstätten müssen vollständig übernommen werden!

Conni M., 35 Jahre alt, hat das Down-Syndrom. Sie geht in eine Werkstatt und lebt seit 15 Jahren in einer Wohnstätte. Mit ihren Mitbewohnern Ingo L. und Maria P. ist sie eng befreundet. Obwohl Conni M. kaum verständlich spricht, haben die drei viel Spaß miteinander. Auch die Betreuer kennen Conni M. gut und können sie dabei unterstützen, sich gesund zu ernähren, damit ihre Zuckerkrankheit nicht richtig ausbricht. Ihre Eltern sind bereits gestorben, und der Rückhalt in der Wohnstätte ist für Conni M. sehr wichtig.

Menschen wie Conni M., die in einer Wohneinrichtung leben und wegen ihrer Beeinträchtigung ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten Leistungen der Grundsicherung. Dazu gehören die Kosten der Unterkunft, bei denen der Bund künftig nicht die tatsächlich entstehenden Kosten der Unterkunft übernehmen wird, sondern nur einen gedeckelten Betrag. Dieser orientiert sich an der Warmmiete eines Einpersonenhaushalts mit einem maximalen Zuschuss von 25 % für die behinderungsbedingten Aufwendungen. Diese Regelung verkennt, dass Wohneinrichtungen besonderen rechtlichen Anforderungen unterliegen, z. B. in Bezug auf den Brandschutz und Mitarbeiterräume, über die deutlich höhere Kosten entstehen und die mit einem Einpersonenhaushalt nicht vergleichbar sind.

Selbst mit Zuschuss wird der Betrag nicht ausreichen, um die in einer Einrichtung entstehenden Unterkunftskosten zu decken. Damit droht der Wohnstätte das finanzielle Aus. Conni M. und ihre Mitbewohner würden dann ihr Zuhause verlieren.

Durch die derzeit geplanten Regelungen sind die bedarfsgerechten Wohnangebote gerade für Menschen mit einem hohen Unterstützungsangebot in ihrer Existenz bedroht. Die Lebenshilfe fordert daher, dass die tatsächlichen und auch bislang anerkannten „Mietkosten“ in bestehenden Wohneinrichtungen vom Bund in voller Höhe übernommen werden.

Helfen Sie mit, indem Sie die Petition unterschreiben!

3-Zuhause-social-media

 

Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe (www.teilhabestattausgrenzung.de)

[huge_it_share]

Teilen