Menschen mit Behinderung bei Corona-Maßnahmen nicht vergessen

Lebenshilfe Ahrweiler schließt sich den Forderungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung an und fordert Nachbesserungen bei der neuen Impfverordnung.

Die Lebenshilfe Kreisvereinigung Ahrweiler e.V. begrüßt gemeinsam mit den Fachverbänden die Änderungen, die mit der Neufassung der Impfverordnung einhergehen. Vor allem die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung und die Aufnahme bzw. höhere Priorisierung bestimmter Krankheitsbilder innerhalb der zweiten und der dritten Prioritätsgruppe werden positiv aufgenommen. Allerdings wird die aktuelle Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) weiterhin nicht vollständig umgesetzt.

 

Leider enthält die neue Verordnung nach wie vor für Menschen mit Behinderung wesentliche Lücken. Durch diese werden vor allem Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung nicht ausreichend berücksichtigt. „Das ist ein Umstand, den wir in der Art nicht hinnehmen können,“ so Ulrich van Bebber, Vorstandsvorsitzender der Lebenshilfe Ahrweiler, „deshalb wollen auch wir auf diesen Missstand aufmerksam machen und hoffen, dass hier im Sinne unserer Betreuten, der Angehörigen aber auch im Sinne unserer Mitarbeitenden nachgebessert wird. Das Wohlergehen der uns Anvertrauten und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht für uns an erster Stelle.“

 

Gerade Menschen mit schwerer Behinderung weisen aufgrund ihrer Vorerkrankungen ein besonders hohes Risiko eines schweren oder tödlichen Krankheitsverlaufs bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf. Sie müssen deshalb die Möglichkeit erhalten, sich zeitnah impfen zu lassen!

 

Die Fachverbände fordern die Aufnahme der Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung, mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung sowie der pflegenden Angehörigen und des Personals der Eingliederungshilfe in die höchste Prioritätsstufe. Wenigstens muss sich die Einzelfallentscheidung entsprechend der STIKO-Empfehlung auch auf die höchste Prioritätsstufe erstrecken.

 

Besonders Menschen mit Behinderung, die von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden, haben im eigenen Haushalt regelmäßigen und engen Kontakt zu mehr als zwei Personen. Dies ist vor allem bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren von Bedeutung. Für sie ist derzeit kein Impfstoff zugelassen. Hier kann aber nur durch die Impfung des direkten Umfeldes ein wenigstens begrenzter Infektionsschutz erreicht werden.

 

Die Lebenshilfe Ahrweiler unterstützt die Position der Fachverbände und hält eine Klarstellung für dringend erforderlich, dass auch die stationären Einrichtungen (sogenannte besondere Wohnformen) und ambulanten Dienste der Eingliederungshilfe zur höchsten Priorisierungsstufe gehören.

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