Betreutes Wohnen

Das Betreute Wohnen ist ein ambulantes Angebot, dass unser differenziertes, stationäres Wohnangebot ergänzt.
Es richtet sich an Erwachsene mit geistiger Behinderung im Kreis Ahrweiler, die in einer eigenen Wohnung leben möchten, dabei auf sich selbst gestellt zurecht kommen und nur wenig Betreuung benötigen.

Das Betreute Wohnen wird durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz geregelt.

Danach kann das selbstständige Wohnen in einer eigenen Wohnung alleine, mit PartnerIn oder in einer Gruppe erfolgen.

Das Betreute Wohnen wird von einer sozialpädagogischen Fachkraft begleitet, die Assistenz bei allen Lebens- und Alltagsfragen anbietet.

Die Inhalte und Schwerpunkte dieser Assistenz bestimmt der Einzelne selbst.

Gesetzliche Grundlagen :

In den gemeindenahen Wohnformen des ambulant betreuten Wohnens leben Menschen mit geistiger Behinderung im Sinne der §§39 ff. BSHG. (ab 01.01.2005 Neuregelung im SGB XII)

Voraussetzungen :
Voraussetzung für das Betreute Wohnen ist,

  • dass eine wesentliche Behinderung im Sinne des § 39 BSHG (ab 01.01.2005 Neuregelung SGB XII) vorliegt.
  • dass eine schriftliche Bewerbung des Klienten an die Offenen Hilfen der Lebenshilfe, Kreisvereinigung Ahrweiler e.V. erfolgt.
  • dass ein fachärztliches Gutachten vorliegt.
  • dass der Lebensunterhalt des Betroffen durch z.B. eine Beschäftigung auf dem freien Arbeitsmarkt, eine Beschäftigung in der WfbM, Bezug einer Rente, Bezug von Sozialhilfe oder eigenes Vermögen sicher gestellt ist.
  • dass ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltung gestellt wird.

Sozialpädagogische Hilfen in folgenden Bereichen:

Personenbezogene Leistungen

  • Alltagskompetenzen, lebenspraktischer Bereich
  • Fördern von Selbstständigkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe wie z.B. Körperhygiene, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Orientierung und Umgang mit Behörden

Soziale Kompetenz und soziale Kontakte

  • Integration ins soziale Umfeld
  • Fördern von Kontakten zwischen Klient, Angehörigen, gesetzlichen BetreuerInnen usw.
  • Mobilität fördern durch das Einüben und die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln

Psychosozialer Bereich

  • Eigeninitiative und Motivation fördern
  • Beratung und Gespräch bei persönlichen Problemen, Krisen und Konflikten
  • Unterstützung in sozialrechtlichen und finanziellen Fragen

Umgang mit freier Zeit

  • Persönliche Neigung, Interessen und Hobbys wecken und fördern
  • Neue Kontakte knüpfen mit behinderten und nicht behinderten Menschen
  • Integrationsangebote

Finanzierung

Die Finanzierung des Betreuten Wohnen erfolgt über die Eingliederungshilfe, wobei z.Zt. 50 % durch Mittel des Landes und 50 % durch den örtlichen Sozialhilfeträger finanziert werden.

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